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   VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06   

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https://dejure.org/2007,41227
VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06 (https://dejure.org/2007,41227)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 L 347/06 (https://dejure.org/2007,41227)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 L 347/06 (https://dejure.org/2007,41227)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06
    Diese Zufahrtsmöglichkeit stellt aber auch den straßenreinigungsrechtlichen Sondervorteil dar, der regelmäßig die Heranziehung des Grundstücks zu Straßenreinigungsgebühren rechtfertigt (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2006, 722 f.).

    Es kommt insoweit darauf an, ob sich der Weg nach Beschaffenheit, Länge und Verkehrsbedeutung als "eigenständige Erschließungsanlage von gewissem Gewicht" darstellt oder ob ihm danach lediglich "eine untergeordnete Zubringerfunktion" zukommt (vgl. OVG Münster, Beschluss 9 A 2136/02 vom 14. Januar 2004, veröffentlicht bei Juris; OVG Schleswig, NordÖR 2006, 42 f.; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2006, 722 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2004 - 9 A 2136/02

    Erhebung von Benutzungsgebühren durch die Stadt für die Reinigung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06
    Insofern kommt allenfalls eine doppelte Erschließung des Grundstücks in Betracht, die ggfs. die zusätzliche Veranlagung des Antragstellers auch zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren für die weitere Straße mit Erschließungsfunktion (sogenannte "Doppelerschließung") rechtfertigen könnte (vgl. OVG Münster, Beschluss 9 A 2136/02 vom 14. Januar 2004, veröffentlicht bei Juris und die Regelung des § 3 Abs. 4 StrGebS).

    Es kommt insoweit darauf an, ob sich der Weg nach Beschaffenheit, Länge und Verkehrsbedeutung als "eigenständige Erschließungsanlage von gewissem Gewicht" darstellt oder ob ihm danach lediglich "eine untergeordnete Zubringerfunktion" zukommt (vgl. OVG Münster, Beschluss 9 A 2136/02 vom 14. Januar 2004, veröffentlicht bei Juris; OVG Schleswig, NordÖR 2006, 42 f.; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2006, 722 f.).

  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog.

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06
    Das Gericht hat sich auf die (überschlägige) Kontrolle der äußeren Gültigkeit dieser Normen und sich nach Aktenlage ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie auf die Prüfung substantiierter Einwände des Antragstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Beschluss vom 09. August 2000 - 2 B 147/99 - und Beschluss vom 15. April 2002 - 2 B 363/01.Z -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2005 - 2 LB 97/04

    Straßenreinigungsgebühr; Hinterlieger an einem Privatweg

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06
    Es kommt insoweit darauf an, ob sich der Weg nach Beschaffenheit, Länge und Verkehrsbedeutung als "eigenständige Erschließungsanlage von gewissem Gewicht" darstellt oder ob ihm danach lediglich "eine untergeordnete Zubringerfunktion" zukommt (vgl. OVG Münster, Beschluss 9 A 2136/02 vom 14. Januar 2004, veröffentlicht bei Juris; OVG Schleswig, NordÖR 2006, 42 f.; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2006, 722 f.).
  • OVG Brandenburg, 15.04.2002 - 2 B 363/01

    Heilungsmöglichkeiten einer fehlerhaft öffentlichen Bekanntmachung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06
    Das Gericht hat sich auf die (überschlägige) Kontrolle der äußeren Gültigkeit dieser Normen und sich nach Aktenlage ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie auf die Prüfung substantiierter Einwände des Antragstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Beschluss vom 09. August 2000 - 2 B 147/99 - und Beschluss vom 15. April 2002 - 2 B 363/01.Z -).
  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 6 K 26/19
    Allerdings kann durch eine Privatstraße der Erschließungszusammenhang mit bzw. zu der gereinigten bzw. zu reinigenden öffentlichen Straße aufgehoben bzw. unterbrochen sein, weil das veranlagte Grundstück von der öffentlichen Straße derart weit entfernt ist bzw. vom Grundstück zur öffentlichen Straße solche Entfernungen zurückzulegen sind, dass die enge räumliche Beziehung zwischen Grundstück und öffentlicher Straße aufgehoben ist oder aus sonstigen Gründen die öffentliche Straße wegen der Privatstraße die Erschließung nicht mehr vermittelt und die Straßenreinigung dem Grundstückseigentümer (daher) keinen Sondervorteil mehr bietet, etwa weil die Privatstraße sich als eigenständige Erschließungsanlage darstellt (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 28.2.2007 - 5 L 347/06 -, juris; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 1231 ff.; jeweils zur dortigen Rechtslage OVG NRW, Beschl. vom 24.3.1997 - 9 A 108/96 -, juris, Rn. 5; Beschl. vom 3.2.2000 - 9 A 25/00 -, juris: Erschließungszusammenhang entfällt selbst bei Annahme einer zu bewältigenden Entfernung von 180 m nicht; Beschl. vom 17.5.2002 - 9 A 4231/01 -, juris, Rn. 2; Beschl. vom 23.6.2003 - 9 A 1322/03 -, juris; Beschl. vom 26.9.2003 - 9 A 4260/01 -, juris; Urt. vom 14.1.2004 - 9 A 2136/02 -, juris: Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs verneint für eine Entfernung von etwas mehr als 100 m; Urt. vom 12.2.2016 - 9 A 2906/12 -, KStZ 2016 S. 95; OVG SH, Urt. vom 13.10.2005 - 2 LB 97/04 -, NordÖR 2006 S. 42: Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs verneint für einen 93 m langen und 4 m breiten Privatweg, an dem 4 Grundstücke lagen; VG Minden, Urt. vom 15.3.2007 - 9 K 1864/06 -, juris, Rn. 26; Urt. vom 17.1.2003 - 5 K 2464/01 -, juris, Rn. 23: Erschließungszusammenhang noch bejaht bei einem etwa 240 m langen, aber in funktionaler Abhängigkeit zur öffentlichen Straße stehenden Privatweg; VG Gelsenkirchen, Urt. vom 17.10.2007 - 13 K 795/06 -, juris, Rn. 54 ff.; VG Köln, Urt. vom 9.1.2009 - 27 K 3406/07 -, juris; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, Rn. 333).

    Maßgeblich sind u. a. die Lage des betreffenden Grundstücks und jene der gereinigten Straße sowie die nähere Umgebung (vgl. Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 1231 ff.; OVG NRW, Beschl. vom 3.2.2000, a. a. O.; Beschl. vom 17.5.2002 - 9 A 4231/01 -, juris; Beschl. vom 14.1.2004, a. a. O.; OVG Schleswig- Holstein, Urt. vom 13.10.2005 - 2 LB 97/04 -, juris zu einem Fall, wo eine 93 m lange und 4 m breite, keinen Begegnungsverkehr ermöglichende Privatstraße, die lediglich vier Grundstücke erschloss, den Erschließungszusammenhang nicht unterbrechen konnte; NdsOVG, Beschl. vom 25.10.2007 - 9 LA 285/06 -, juris, Rn. 7 ff.; Urt. vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris; VG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 28.2.2007, a. a. O.; VG Dresden, Urt. vom 1.7.2009 - 2 K 1417/08 -, juris, Rn. 22; VG Minden, Urt. vom 17.1.2003, a. a. O., Rn. 23: Erschließungszusammenhang noch bejaht bei einem etwa 240 m langen, aber in funktionaler Abhängigkeit zur öffentlichen Straße stehenden Privatweg; Urt. vom 15.3.2007 - 9 K 1864/06 -, juris, Rn. 27.: Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs verneinend bei Abständen der veranlagten Grundstücke zur öffentlichen Straße von 35 bzw. 50 m sowie zurückzulegenden Entfernungen von 40 bzw. 160 m bei einer 200 m langen, 5 bis 6 m breiten gepflasterten Privatstraße ohne Gehwege, die allein der Erschließung eines Blockinnenbereichs diente, im Vergleich zu einer doppelt so breiten asphaltierten öffentlichen Straße mit erhöhten Gehwegen; VG Berlin, Urt. vom 31.10.2011 - 1 K 177/10 -, BeckRS 2011 Nr. 56920; Urt. vom 31.10.2011 - 1 K 175/10 -, juris: Unterbrechung des Erschließungszusammenhanges verneint bei einem 260 m langen Weg mit 21 erschlossenen und mit Wohneinheiten bebauten Grundstücken und einer Ausbaubreite, die keinen Gegenverkehr zulässt; LG Berlin, Urt. vom 23.6.2009 - 49 S 6/08 -, GE 2010 S. 621, 622:Unterbrechung des Erschließungszusammenhanges verneint bei einem 60 m langen Weg mit vier Anliegergrundstücken und zehn Wohneinheiten sowie einer Ausbaubreite, die keinen Gegenverkehr zulässt).

    Abzugrenzen ist hiernach eine selbständige Straße vom Bild einer typischen Grundstückszufahrt, sodass zu prüfen ist, ob nach dem Gesamteindruck, den ein unbefangener Beobachter nach den tatsächlichen Verhältnissen hat, sich die Straße als untergeordnetes Anhängsel mit bloßer Zufahrts- bzw. Zugangsfunktion zur öffentlichen Straße oder als selbständige Erschließungsanlage im straßenreinigungsrechtlichen Sinne darstellt (vgl. Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 1233; OVG Schleswig- Holstein, Urt. vom 13.10.2005, a. a. O.; VG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 28.2.2007, a. a. O.; VG Schleswig, Urt. vom 10.11.2004 - 4 A 117/04 -, juris; VG Düsseldorf, Urt. vom 20.10.2009 - 16 K 1111/09 -, juris; Brüning, a. a. O., § 6 Rn. 456).

    Das ist z. B. der Fall, wenn die Privatstraße einer größeren Anzahl von Häusern den Zugang zum Straßennetz vermittelt und wenn die Privatstraße nach ihrem Ausbauzustand mit Fahrbahn und Gehwegen sowie mit eigener Straßenentwässerung und Beleuchtung nicht (wesentlich) hinter dem Ausbauzustand und der Ausdehnung der als Erschließungsstraße in Betracht kommenden öffentlichen Straße zurückbleibt bzw. von dieser nicht zu unterscheiden ist (vgl. Brüning in Driehaus, a. a. O. § 6 Rn. 456; vgl. auch OVG NRW, Beschl. vom 20.2.2001 - 9 A 599/01 - VG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 28.2.2007, a. a. O).

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